stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegene und unparteiische Beraterinnen in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Sie beraten bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen (Vertragsgestaltung) und fungieren als Mittlerinnen zwischen den Interessen der Parteien.
Die Notarinnnen sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.
Kaufverträge über Wohnungseigentum, Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke, Teilungs-erklärungen zur Bildung von Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Bestellung von Wohnungsrechten und Nießbrauch, Bauträger- und Generalunternehmerverträge, Erbbaurechtsverträge
Ehe- und Partnerschaftsverträge, Zuwendungen unter Eheleuten, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Auseinandersetzung von Vermögen, Adoptionen, Sorgerechtsverfügungen
Schenkungs- und Übergabeverträge, Testamente, Behindertentestamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichte, Erbauseinandersetzungen, Erbausschlagungen
Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaften (Gestaltung von Gesellschafts- und Unternehmens-verträgen), Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, Handelsregisterangelegenheiten
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Generalvollmachten