Beglaubigung

In der Rechtspraxis ist die Verwendung vieler Dokumente nur dann möglich, wenn sie notariell beglaubigt sind. Als Notarinnen bestätigen wir in solchen Fällen entweder, dass eine Abschrift mit ihrem Originaldokument übereinstimmt, oder dass eine spezifische Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat. Bei der Beglaubigung werden die Dokumente nicht inhaltlich überprüft.

Falls ein notariell beglaubigtes Dokument international verwendet werden soll, ist eine zusätzliche Formalität in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Online
Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.

Rechtwerk

RechtsanwältinNen & NotarinNen

Sabine Bleuel  |  Regine Rang  |  Dr. Nina Wolff-Schekatz

Verständliche Kommunikation

Transparente Kostenstruktur

Umfassende rechtliche Beratung

Ausgezeichnete Verkehrsanbindung in Hanau